Gesetz-Sammlung zur Verwendung gegen die Corona Hysterie (Schweiz - wird stets erweitert)
Jeder der eine covid-Impfung spritzt, trägt die Verantwortung für die Folgen. Nicht der Staat oder die Pharma-Industrie!
Niemand, nicht einmal PolizistInnen haben das Recht, Atteste gegen das Maskentragen einzusehen!
Hey Zug-, Ladenpersonal und LehrerInnen IHR und sogar Eltern können sich strafbar machen!
NICHT die Schulbehörden/Schulleitungen/Geschäftsleitungen. Diese sind lediglich MIttäter.
Ende von corona + covid am 11.1.2021
Alle Geschäfte in der Schweiz, Österreich, Liechtenstein und Deutschland öffnen ohne Einschränkungen und Maulkorbpflicht. Das Volk steht auf und die Regierung muss ihre Lügen zugeben und den Great Reset beenden! Auf diversen Telegram Kanälen sind weitere Infos zu finden. auch für KMUS's, LehrerInnen, PflegerInnen etc. zu finden.
ZGB = Zivilgesetzbuch Schweiz EMRK = Europäische Menschenrechtskonvention pathogene = Krankheiten erregend
OR = Obligationenrecht Schweiz EDÖB = Datenschutzbeauftragter Schweiz ArG = Arbeitsgesetz Schweiz
ZAG = Zwangsanwendungsgesetz der Polizei Schweiz (Bundesgesetz) covid = sars-Virus, bekannt seit den 1960er Jahren
corona = Krone Fehler können nicht ausgeschlossen werden. Stand: 4.1.2021 Version 4.0d
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Aus aktuellem Anlass (30.12.2020)
Wer die RNE-Impfung spritzt trägt die Verantwortung für die Folgen. Also nicht der Staat und auch auch nicht die Pharmaindustrie! Sondern die Krankenschwestern oder Ärzte! Bisher weltweit mehrere Tote.
Gefährdung durch Impfstoffe Art. 230 StGB
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a230bis
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a118
Der Bund trifft im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und erlässt Vorschriften über den Umgang mit Lebensmitteln sowie mit Heilmitteln, Betäubungsmitteln, Organismen, Chemikalien und Gegenständen, welche die Gesundheit gefährden können.
Beispiel: GEN-Manipulierte (RNI) Impfstoffe
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20042005/index.html#a13
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20042005/index.html#a14
Gesetzestext Art. 13 ZAG: Techniken körperlicher Gewalt, welche die Gesundheit der
betroffenen Person erheblich beeinträchtigen können, insbesondere
durch die Behinderung der Atemwege, sind verboten.
Beispiel: Maske ohne Einwilligung des betroffenen, bei Kundgebungen auf das Gesicht überziehen
Beispiel: Attest
Rechte des Kindes Völkerrecht
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/voelkerrecht/internationale-uebereinkommenzumschu...
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19983207/index.html#ani1
Kinderanwaltschaft Schweiz
https://kinderanwaltschaft.ch/page/kinder-jugendliche
Recht auf Schule Art. 61 BVMenschenwürde Art. 7 BV
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html
Beispiel: Mobbing, Diskriminierung
Schreckung der Bevölkerung Art. 256 StGB
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a258
Beispiel: Absichtlich falsch interpretierte Zahlen durch den Bundesrat und das BAG
Strafbare Nötigung, Zwang Art. 5 - 10 BV + Art. 181 StGB
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a181
Beispiel: Maskenzwang, Abstand halten, Plexiglasabtrennungen bei Kleinkindern,
Arbeitsschutzrichtlinien müssen missachtet werden!
Verletzung der Fürsorgepflicht durch LehrerInnen/Eltern Art. 219 StGB
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a219
Beispiel: Maskenzwang, stetes Händewaschen/Desinfizieren (Hautschäden, Allergien), Sauerstoffentzug
Körperverletzung Art. 10 BV
Beispiel: Impfzwang, Impfobligatorium, Maskenzwang mit Sauerstoffentzug
Gefährdung des Lebens Art. 136 StGB
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a136
Beispiel: Maskenzwang, Impfobligatorium
Gefährdung durch Impfstoffe Art. 230 StGB
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a230bis
Internationaler Strafgerichtshof
Maanweg 174
2516 AB Den Haag
Niederlande
Tel.: (0031) 070 / 515 85 15
Schweizerisches Bundesgericht
Av. du Tribunal fédéral 29
1000 Lausanne 14
Tel.: +41 21 31 89 111
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